Was ist ein kaufmännisches
Bestätigungsschreiben?
Wer ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben erhält, sollte es unverzüglich inhaltlich auf Richtigkeit prüfen und bei Abweichungen vom Besprochenen dem Absender widersprechen.
Im Rechtsverkehr gilt der allgemeine Grundsatz, dass das Schweigen nicht als Erklärung gewertet werden darf und es deshalb im Regelfall keine Rechtsfolgen nach sich zieht. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, die vor allem im Handelsrecht Bedeutung erlangen.
Es entspricht kaufmännischer Übung, nach formlosem Vertragsschluss (z. B. mündlich oder telefonisch) der anderen Seite den Vertragsschluss schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Aufzeichnung des Vertragsinhalts dient Dokumentations- und Beweiszwecken. Diese Bestätigung kann ein "kaufmännisches Bestätigungsschreiben" sein. Schweigt der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, gilt sein Schweigen unter den folgenden Voraussetzungen als Zustimmung:
Erhält ein Kaufmann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und erfolgt kein Widerspruch von ihm, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt geschlossen, der sich aus dem Schreiben ergibt. Diese Rechtsfolge tritt jedoch nicht ein, wenn
Zum Kreis der Empfänger, die sich den vorgestellten strengeren Sorgfaltsmaßstäben an den Umgang mit ihrer Korrespondenz stellen müssen, gehören zunächst alle Kaufleute nach der handelsrechtlichen Definition. Darüber hinaus hat die Rechtsprechung die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens aber auch bereits auf Freiberufler z. B. Architekten oder Rechtsanwälte angewendet. Daher ist jedem Selbständigen, der am Rechtsverkehr teilnimmt, zu empfehlen, im Nachgang zu Vertragsverhandlungen erhaltene Schreiben gründlich zu prüfen.
Andreas Dömkes,
Dr. Tilo Jung
adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Erschienen in IHK Magazin
Rhein-Neckar 4/2012