VERSTEHENBERATENBEGLEITEN

 
Was ist ein "Kaufmännisches Bestätigungsschreiben"?

Es entspricht kaufmännischer Übung, nach formlosem Vertragsschluss (z. B. mündlich oder telefonisch) dem anderen Kaufmann den Vertragsschluss schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Aufzeichnung des Vertragsinhalts dient Dokumentations- und Beweiszwecken. Diese Bestätigung kann ein "kaufmännisches Bestätigungsschreiben" sein. Schweigt der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens, gilt sein Schweigen unter den folgenden Voraussetzungen als Zustimmung:

  • die Parteien sind Kaufleute,
  • dem Schreiben gingen Vertragsverhandlungen voraus,
  • die Parteien haben formlos, in der Regel mündlich, einen Vertrag geschlossen oder sich auf eine Änderung/Ergänzung einer bereits bestehenden Vereinbarung geeinigt,
  • das Schreiben bestätigt die Vereinbarung unter Wiedergabe des tatsächlich vereinbarten Vertragsinhalts und
  • der Empfänger widerspricht nicht unverzüglich, d. h. innerhalb einer den Verkehrsbedürfnissen angemessenen kurzen Frist. Diese Frist bemisst sich nach den Umständen im Einzelfall. In der Regel beträgt sie ein bis zwei Tage.
    Erhält ein Kaufmann ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und widerspricht diesem nicht unverzüglich, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt geschlossen, der sich aus dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben ergibt.

Diese Rechtsfolge tritt jedoch nicht ein, wenn

  • der Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens derart vom zuvor Vereinbarten abweicht, dass der Absender vernünftigerweise mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann, oder
  • der Absender das kaufmännische Bestätigungsschreiben unredlich und damit rechtsmissbräuchlich verwendet, z. B. indem er das Besprochene unrichtig oder entstellt wiedergibt.

Andreas Dömkes

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