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Was versteht man unter "IP"?

"IP" als Abkürzung des englischen Begriffs "Intellectual Property" ("geistiges Eigentum") ist der im Wirtschaftsverkehr oft verwendete Oberbegriff für verschiedene absolute Rechte an immateriellen Gütern. Hierbei wird zwischen dem Urheberrecht und sogenannten gewerblichen Schutzrechten unterschieden. Das Urheberrecht gewährt den Schöpfern von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes. Als gewerbliche Schutzrechte werden die folgenden Rechte bezeichnet:

  • Das Patentrecht schützt neue Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, sofern sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
  • Als Gebrauchsmuster können ebenfalls neue Erfindungen geschützt werden, allerdings ist die Anforderung an den Grad der erfinderischen Tätigkeit niedriger als bei einem Patent.
  • Als Marke können alle Zeichen, Wörter und Abbildungen sowie dreidimensionale Gestaltungen (zum Beispiel die Form der Ware oder ihrer Verpackung), Farben, Tonfolgen und sogar Gerüche geschützt werden, die geeignet sind, die eigenen Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Herkunft zu unterscheiden.
  • Das Geschmacksmustergesetz schützt neue ästhetische Gestaltungen, die sich durch eine besondere Eigenart von anderen Gestaltungen unterscheiden (sogenannter Designschutz).

Allen diesen Rechten ist gemein, dass sie ihren Inhaber in eine eigentumsähnliche Monopolstellung versetzen. Der Eigentümer einer Sache kann nach seinem Ermessen frei über diese verfügen und anderen die Nutzung seines Eigentums gestatten oder untersagen.

In gleicher Weise kann der Inhaber eines Patents oder einer Marke oder der Urheber eines Werkes entscheiden, ob und zu welchen Konditionen er anderen die Nutzung seines geistigen Eigentums erlaubt. Dies bedeutet, dass die Nutzung fremden geistigen Eigentums untersagt ist, soweit der Inhaber die konkrete Verwendung nicht gestattet.

Die genannten Immaterialgüterrechte unterscheiden sich allerdings grundlegend in der Art ihrer Entstehung und der Dauer ihres Bestands. Während das Urheberrecht automatisch mit Schöpfung eines schutzfähigen Werkes entsteht, ist bei den gewerblichen Schutzrechten die Anmeldung und Eintragung in ein Register zwingend erforderlich oder zumindest geboten. Das Patent gewährt das Monopol auf eine Erfindung regelmäßig für 20 Jahre; das Urheberrecht versorgt noch die Nachkommen des Urhebers und endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers; das Markenrecht bietet gar ein zeitlich unbegrenztes Recht, vorausgesetzt, die anfallenden Gebühren werden regelmäßig entrichtet.

Den Unternehmer stellt der Umgang mit IP immer wieder vor große Herausforderungen. So muss er zum einen dafür sorgen, geistiges Eigentum optimal zu schützen und zu überwachen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Zum anderen muss er darauf achten, dass neue Prozesse, Techniken, Veröffentlichungen und Designs keine Rechte Dritter verletzen, um langwierige Auseinandersetzungen und das Risiko beachtlicher Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

Katrin Wentzensen

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